Kontakt / Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsrecht

Sicherheitstechnik Schulz

Brüderweg 120
57074 Siegen

Telefon: 0271 49 901 49

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Mobil: 0176 483 80803

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsumfang der Bedingungen
1.1 Allen Angeboten und Aufträgen liegen die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten
durch Auftragserteilung oder Annahme der vertragsgemäßen
Leistung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung
als anerkannt.
1.2 Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich
anerkannt sind, sind für die Firma Schulz
unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wurde.

§ 2 Haftung
2.1 Die Firma Schulz haftet nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, ebenso im Falle der Verletzung von Leben, Körper
und/oder Gesundheit. Weiter haftet die Firma Schulz
dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Höhe nach
ist diese Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischer Weise eintretenden Schadens beschränkt. Eine
weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
2.2 Gemäß §476 Abs.2 BGB ist die Gewährleistung bei
Refurbished- bzw Gebrauchtwaren auf ein Jahr beschränkt insofern
diese ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

2.3 Auftragnehmer haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Andernfalls wird kein Vertrag, gleich welcher Art, rechtswirksam.

§ 3 Rechte des Kunden bei Mängeln
3.1 Mängelrügen sind bei offensichtlichen Mängeln innerhalb
von 21 Tagen nach Übergabe von neuer Hardware bzw.
Software/Softwarelizenzen schriftlich geltend zu machen. Bei
späterem Eingang der Mängelrüge sind die
Gewährleistungsansprüche des Kunden erloschen.
3.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB, so hat dieser auch nicht offensichtliche
Mängel innerhalb von 21 Tagen nach Übergabe der
Hardware schriftlich geltend zu machen. Bei späterem
Eingang der Mängelrüge sind die
Gewährleistungsansprüche des Kunden erloschen. Dies gilt
nicht, sofern die Mängel für den Unternehmer nicht
erkennbar waren.
3.3 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die
Firma Schulz sind auf die kostenlose Nachbesserung
beschränkt. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so
hat der Kunde das Recht, den der Firma Firma Schulz
zustehenden Kaufpreis entsprechend zu mindern oder nach
seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für gebrauchte
Hard- bzw. Software, die unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung geliefert wird. Die Rechte des Kunden bei
Mängeln entfallen, wenn er nicht genehmigte Zusatzgeräte
anbringt oder Reparaturen durch nicht von der Firma Schulz
autorisiertes Personal vornehmen lässt.
3.5 Die vorbezeichneten Gewährleistungsansprüche verjähren
innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Hardware bzw. Software.

§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung,
spätestens jedoch drei Tage nach Rechnungsdatum ohne
jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Weist der Kunde nach,
dass ihm die Rechnung später als drei Tage nach
Rechnungsdatum zugegangen ist, wird die Rechnung ab
dem nachgewiesenen Zugang fällig. Rechnungen der
Firma Schulz sind ohne jeden Abzug spätestens innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungsdatum von dem Kunden
auszugleichen. Weist der Kunde nach, dass ihm die
Rechnung später als drei Tage nach Rechnungsdatum
zugegangen ist, so wird das Zahlungsziel ab dem
nachgewiesenen Zugang der Rechnung berechnet.
Zahlungen sind erst bewirkt, wenn sie der
Firma Schulz zur Verfügung stehen.
4.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem zwischen der
Firma Schulz und dem Kunde geschlossenen
Vertragsverhältnisses beruht, welchem diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde liegen.
4.3 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB, so ist die Zurückbehaltung von
Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder
sonstigen Gegenansprüchen in Einschränkung zu Ziffer 4.2
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann
zulässig, wenn die Gegenforderung des Unternehmers
unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif
ist.
4.4 Gegen Ansprüche der Firma Schulz kann der Kunde
nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden
unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif
ist.

§ 5 Vertragsschluss
Ein Auftrag kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. An
einen Auftrag bleibt der Kunde 6 Wochen gebunden. Der
betreffende Auftrag wird erst rechtswirksam, wenn die
Firma Schulz dies ebenfalls schriftlich oder mündlich bestätigt. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Die Inkenntnissetzung über das 14- tägige Widerrufsrecht für Endverbraucher gilt mit dem Hinweis in diesen AGB als erfolgt und ist für alle Arten der Beauftragung gültig.

Teil 2: Zusatzvereinbarungen Hardware
5.1 Preise, Zahlungsbedingungen
Angebotspreise verstehen sich, soweit nichts anderes
ausdrücklich ausgewiesen ist, als Nettobeträge per Abholung.
Hinzuzurechnen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, berechnet
nach dem zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen
Mehrwertsteuersatz. Für eventuelle weitere Transporte müssen
gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.
5.2 Termine
Bereitstellungs- bzw. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie
nicht ausdrücklich als feste Vertragspflichten vereinbart sind. Ist
eine Nichteinhaltung dieser Termine auf Umstände
zurückzuführen, welche nicht von der Firma Schulz zu
vertreten sind, so verlängert sich die Frist – auch bei bestätigten
festen Terminen – um einen angemessenen Zeitraum, mindestens
jedoch um die Dauer der Leistungsstörung. Kommt es infolge der
Leistungsstörung zu einer Verschiebung der Ausführungsfristen
von mehr als sechs Wochen, kann jede Seite den geschlossenen
Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen bzw. vom
Vertrag zurücktreten. Bei Stornierung von Aufträgen berechnet
die Firma Schulz mindestens 50% des Auftragwertes.

5.3 Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma Schulz behält sich das Eigentum an der
Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die
Firma Schulz berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
2. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die
Firma Schulz liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die
Firma Schulz hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In
der Pfändung der Kaufsache durch die Firma Schulz
liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die Firma Schulz
ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung
befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten –
anzurechnen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der
Käufer der Firma Schulz unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit die Firma Schulz Klage gemäß
§ 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für
den der Firma Schulz entstandenen Ausfall.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags
(einschließlich Mehrwertsteuer) an die Firma Schulz
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die
Befugnis der Firma Schulz, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die
Firma Schulz verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und
insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten,
hat der Kunde auf Verlangen der Firma Schulz
gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der
abgetretenen Forderung erforderlich sind und die
dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den
betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den
Kunden wird stets für die Firma Schulz vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, der Firma Schulz
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die
Firma Schulz das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag,
einschließlich Mehrwertsteuer) zu dem anderen
verarbeiteten Gegenstand zur Zeit der Verarbeitung. Für die
durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das
gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
7. Wird die Kaufsache mit anderen, der Firma Schulz
nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
erwirbt die Firma Schulz das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Rechnungsbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass
die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt
als vereinbart, dass der Kunde der Firma Schulz
anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das
so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die
Firma Schulz.
8. Die Firma Schulz verpflichten sich, die ihr zustehende
Sicherheit auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben,
als der realistische Wert der Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma Schulz.

Teil 3: Zusatzvereinbarung Software
§ 1 Ergänzende Bestimmungen zum Vertragsabschluss
Die Firma Schulz gewährt dem Kunden gegen Zahlung der
vereinbarten Vergütung die nicht übertragbare Lizenz, die
Software – und ggf. die Dokumentation – zu benutzen. Der Kunde
hat die Software nur auf der in dem Kaufvertrag oder Lieferschein
aufgeführten Hardware und auf von der Firma Schulz
freigegebenen Programmträgern zu benutzen. Er muss die
Software und die Dokumentation vertraulich behandeln und die
erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor
unbefugter Bekanntgabe zu schützen. Es ist dem Kunden ohne
schriftliche Zustimmung der Firma Schulz nicht gestattet, die
Software und / oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu
kopieren. Die Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche
Zustimmung unzulässig.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von
Software/Softwarelizenzen mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit
des Systems und die Wartungsfähigkeit der Hardware
herzustellen. Zu den Pflichten der Firma Schulz gehört es
nicht, bei der Implementierung von Software eine
Kompatibilitätsprüfung vorzunehmen. Die Leistung von
Datenträgern und sonstigen körperlichen Gegenständen ist nicht
Inhalt dieses Vertrages. Hierüber muss ggf. ein gesonderter
Vertrag abgeschlossen werden. Die Einarbeitung des Kunden in
überlassene Software führt die Firma Schulz auf Wunsch
gegen gesonderte Berechnung durch.

Teil 4: Dienstleistung
§ 1 Berechnung
1.1 Die Berechnung für erbrachte Dienstleistung erfolgt je
angefangene Viertelstunde zu den festgelegten Arbeitswert (AW)-Sätzen
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Je Einsatz wird mindestens
eine Viertelstunde berechnet. Dies gilt ebenso für
eine Dienstleistung, welche als Fernwartung erbracht wurde.

1.2 Für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten (also an
Werktagen von 17:00 Uhr bis 08:00 Uhr und an
Wochenenden und Feiertagen) steht die Firma Schulz
soweit möglich zur Verfügung.
1.3 Für Dienstleistungen, außerhalb der üblichen Werkarbeitstage und Zeiten berechnet die Firma Schulz Notdienstaufschläge die angefragt und auch
schriftlich ( Rapportbericht / Auftragsformular / Rechnungsstellung ) aufgeführt sind.

§ 2 Anfahrtskosten
Anfahrten werden separat in Rechnung gestellt. Die Höhe der
Kosten richtet sich nach der Entfernung zum Einsatzort. Über die
Höhe der Anfahrtskosten erteilt die Firma Schulz gerne im
Voraus Auskunft. Etwaige Stornierung des Kunden von Aufträgen, insbesondere bei kurzfristigen Stornierungen und solchen mit Auftragsvorbereitungen oder
Notdiensteinsätzen entbindet nicht von der Zahlung bereits entstandener Kosten und weiteren in diesem Zusammenhang stehenden Aufwendungen.

§ 3 Kundendaten
3.1 Im Rahmen der Kundenbetreuung kann die
Firma Schulz nach entsprechender Absprache und technischer
Umsetzung über gesicherte Verbindungen Kontakt zum
Netzwerk, Server, PC´s und weiteren Geräten der EDV
eines Kunden aufbauen. Die Firma Schulz verwendet
diese Verbindung ausschließlich, um den Betrieb der
Systeme des Kunden zu gewährleisten und sicher zu stellen.
3.2 Datenbestände jeglicher Art des Kunden werden nur bei
dringender Notwendigkeit und mit schriftlicher Genehmigung
des Kunden unmittelbar an die Firma Schulz oder
Dritte, welche sich die Firma Schulz zur Erbringung
Ihrer Dienstleistungen bedient, übertragen (z.B. Einsenden
einer defekten Datenbank des Kunden an den Hersteller zur
Reparatur).
3.3 Die Firma Schulz setzt ausschließlich Personal ein,
das auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet ist.
3.4 Die Firma Schulz ist nach Maßgabe der hierfür
geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Auskunft
an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zum Zwecke der
Strafverfolgung zu erteilen.

Teil 5: Sonstiges
5.1 Erfüllungsort für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem
Auftraggeber und Auftragnehmern ist Siegen.
5.2 Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden und Auftragnehmern, auch wenn es sich um ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB handelt, ist Siegen.
5.3 Nebenabreden, Ergänzungen, Abänderungen und
Aufhebungen des zwischen dem Auftraggeber und der Firma Schulz geschlossenen Vertrages einschließlich der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

5.4 Im Rahmen unserer Einkauf-Bedingungen werden generell keine Zahlungen im Voraus geleistet ( Vorkasse ) insbesondere auch bei Auslandsgeschäften. Nach gesonderter Vereinbarung sind ggf. Abwicklungen über ein Treuhänderkonto mit Käuferschutz ( PayPal ) möglich, insofern dies im Vorfeld ausdrücklich vereinbart wurde.

5.5 Abmahnversuche

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung unserer Internet-Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine
entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-InhaberInnen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

5.6 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im
Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in
einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare
Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die dem
wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Bestimmung so weit wie
möglich entspricht.
5.7 Durch vom Vertrag abweichendes Verhalten werden weder
vereinbarte Rechte verändert oder aufgehoben, noch neue
Rechte und Pflichten begründet.